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Bekanntmachungen und Mitteilungen

Geringere Kanalgebühren – Wassergebühr steigt um 10 Cent pro Kubikmeter

In seiner letzten Sitzung im Jahr 2009 hat der Gemeinderat die Beitragssatzungen zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung geändert. Grundlage dafür ist die turnusmäßig nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu erstellende Gebühren- und Beitragskalkulation.

Bei der Wasserversorgung ergab die Neukalkulation, dass die bisherige Gebühr von 0,92 € pro Kubikmeter Wasser nicht mehr kostendeckend sind. Hier erfolgt eine geringfügige Anhebung von 10 Cent pro Kubikmeter bezogenen Wassers.

Erfreulicherweise können aber im Gegenzug die sowohl die Einleitungsgebühren pro Kubikmeter Abwasser als auch die Sätze für die Herstellungsbeiträge zur Entwässerungseinrichtung gesenkt werden.

Hier die ab 01.01.2010 geltenden Gebühren und Beiträge (in Klammern die bisherigen Sätze):

Wasserversorgung:
Gebühr pro Kubikmeter bezogenen Wassers 1,02 € (0,92 €)
zuzüglich 7 % MwSt
Herstellungsbeiträge unverändert
pro m² Grundstücksfläche 1,25 € zuzüglich 7 % MwSt
pro m² Geschossfläche 4,00 € zuzüglich 7 % MwSt

Abwasserbeseitigung:
Einleitungsgebühr pro Kubikmeter 1,50 € (1,70 €)
Wird ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet pro m³ 1,32 € (1,50 €)

Herstellungsbeiträge
pro m² Grundstücksfläche 2,82 € (2,90 €)
pro m² Geschossfläche 15,54 € (16,40 €)

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Allershausen hat am 15.12.2009 eine

Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Allershausen (BGS/WAS)

beschlossen.

Die Satzung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Die Änderungssatzung liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen (Rathaus,
Johannes-Boos-Platz 6, Allershausen, Zi.Nr. 13) zur Einsicht während der allgemeinen
Geschäftsstunden auf.

Allershausen, 21. Dezember 2009

Popp
1. Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Allershausen hat am 15.12.2009 eine

Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Allershausen (BGS/EWS)

beschlossen.

Die Satzung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Die Änderungssatzung liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen (Rathaus,
Johannes-Boos-Platz 6, Allershausen, Zi.Nr. 13) zur Einsicht während der allgemeinen
Geschäftsstunden auf.

Allershausen, 21. Dezember 2009

Popp
1. Bürgermeister
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