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In seiner letzten Sitzung im Jahr 2009 hat der Gemeinderat die Beitragssatzungen zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung geändert. Grundlage dafür ist die turnusmäßig nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu erstellende Gebühren- und Beitragskalkulation. Bei der Wasserversorgung ergab die Neukalkulation, dass die bisherige Gebühr von 0,92 € pro Kubikmeter Wasser nicht mehr kostendeckend sind. Hier erfolgt eine geringfügige Anhebung von 10 Cent pro Kubikmeter bezogenen Wassers. Erfreulicherweise können aber im Gegenzug die sowohl die Einleitungsgebühren pro Kubikmeter Abwasser als auch die Sätze für die Herstellungsbeiträge zur Entwässerungseinrichtung gesenkt werden. Hier die ab 01.01.2010 geltenden Gebühren und Beiträge (in Klammern die bisherigen Sätze): |
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| Wasserversorgung: | ||
| Gebühr pro Kubikmeter bezogenen Wassers | 1,02 € | (0,92 €) |
| zuzüglich 7 % MwSt | ||
| Herstellungsbeiträge unverändert | ||
| pro m² Grundstücksfläche | 1,25 € zuzüglich 7 % MwSt | |
| pro m² Geschossfläche | 4,00 € zuzüglich 7 % MwSt | |
Abwasserbeseitigung: |
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| Einleitungsgebühr pro Kubikmeter | 1,50 € | (1,70 €) |
| Wird ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet pro m³ | 1,32 € | (1,50 €) |
Herstellungsbeiträge |
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| pro m² Grundstücksfläche | 2,82 € | (2,90 €) |
| pro m² Geschossfläche | 15,54 € | (16,40 €) |








