Um eine Beglaubigung vornehmen zu können, muss unbedingt ein Original mit vorgelegt werden. Kopien davon (jew. € 0,25) können in der Gemeinde angefertigt werden.
Eine Bearbeitungszeit fällt nicht an, sofern es sich um eine begrenzte Anzahl von Beglaubigungen handelt. Die Gebühr beträgt für die erste Beglaubigung € 5,00, für jede weitere € 0,75.











