Folgendes Geschirr bzw. Besteck kann ausgeliehen werden:
- Teller flach (23 cm)
- Teller flach (19 cm)
- Kaffeetassen, Untertassen
- Kaffeebecher
- Gabeln
- Messer
- Kuchengabeln
- Kaffeelöffel
Leihgebühr
Die Leihgebühr pro Artikel beträgt € 0,05.
Örtliche Vereine zahlen keine Leihgebühr!
Leihbedingungen
• Das Geschirr wird in Einheiten zu je 50 Stück verliehen (Ausnahme: Kaffeetassen/Untertassen je 40 Stück.)
• Wird Geschirr bzw. Besteck beschädigt oder verloren, muß der Ausleiher Schadensersatz von 1,50 € pro Stück leisten.
• Geschirr und Besteck müssen in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Sollten ausgeliehene Artikel verschmutzt abgegeben werden, behält sich die Gemeinde Allershausen vor, dem verantwortlichen Ausleiher je nach Art und Aufwand der nötigen Reinigung bis zu 20,00 € in Rechnung zu stellen.
• Das Geschirr kann nur abgeholt werden, wenn im Rathaus Allershausen (Kasse, Zi. Nr. 1) Pfand und Leihgebühr entrichtet wurden. Da das Geschirr zunächst abgezählt und vorbereitet werden muss, können Sie es nicht sofort mitnehmen. Bitte zahlen Sie Ihr Pfand deshalb mind. zwei Tage vorher ein!
• Die Abholung bzw. Rücklieferung des Geschirrs erfolgt im Rathaus Allershausen zu dem im Ausleihschein genannten Terminen.
• Sobald das Geschirr zurückgegeben ist, wird es nachgezählt und auf Sauberkeit überprüft. Anschließend wird der Empfang bestätigt. Gegen Vorlage dieser Bestätigung wird Ihnen in der Kasse (Zi. Nr. 1) Ihr Pfand erstattet.
• Die Leihgebühr beträgt 2,00 € pro Einheit; örtliche Vereine müssen keine Leihgebühr entrichten.
Pfand
1 - 5 Einheiten € 50,00,
6 - 10 Einheiten € 100,00,
11 - 30 Einheiten € 300,00,
über 30 Einheiten € 800,00;











