Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des kommunalen Abgabengesetzes sowie der Satzung über Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Allershausen muss die Gemeinde für die Benutzung des Friedhofes und des Leichenhauses Benutzungsgebühren verlangen.
Gebühren
1. Die Gebühr beträgt für einen Reihengrabplatz für zwei Personen € 15,34 pro Jahr, bzw. € 230,08 für 15 Jahre.
2. Die Gebühr beträgt für einen Familiengrabplatz für vier Personen € 20,45 pro Jahr, bzw. € 306,78 für 15 Jahre.
3. Die Gebühr beträgt für einen Urnengrabplatz € 15,34 pro Jahr, bzw. € 230,08 für 15 Jahre.
Verlängerung
Für die Verlängerung des Grabbenutzungsrecht gelten die Jahresbeiträge nach den vorgenannten Absätzen entsprechend.











