Um den Tod eines Menschen auf dem Rechtswege nachweisen zu können, bedarf es einer Beurkundung im Sterbebuch. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte des Ortes zuständig, an dem der Sterbefall eingetreten ist. Der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen ist ohne Bedeutung.
Jeder Sterbefall ist dem Standesbeamten spätestens am folgendem Werktag anzuzeigen. Ist dieser Tag ein Samstag, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden. Wird die Anzeigefrist nicht eingehalten, so begeht der Anzeigenpflichtige eine Ordnungswidrigkeit.
Zur Anzeige sind verpflichtet
nachfolgende Personen, und zwar in der genannten Reihenfolge:
- das Familienhaupt
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede Person, die beim Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist - z.B. Bedienstete eines Bestattungsinstitut.
Ist der Anzeigende dem Standesbeamten nicht bekannt, so muss er sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Bei der Anzeige eines Sterbefalles ist für jeden Verstorbenen die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen.
Nachweis über den Personenstand
des Verstorbenen ist vorzulegen, wenn der Verstorbene nicht verheiratet war:
- Eine Abstammungsurkunde des Verstorbenen.
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde.
Wenn der Verstorbene verheiratet war
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch seiner letzten Ehe, wenn die Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde.
- Bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 oder in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990 ist eine Heiratsurkunde ggf. mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorzulegen.
-Auf die Vorlage der vorstehend aufgeführten Urkunden wird verzichtet, wenn die Geburt oder Heirat beim Standesamt Allershausen beurkundet wurde oder das Familienbuch beim Standesamt Allershausen geführt wird.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt € 7,00. Jede weitere, wenn diese gleichzeitig beantragt wird, € 3,50.











