Rathaus Allershausen

Rathaus Allershausen

Johannes-Boos-Platz 6
85391 Allershausen

Telefon: 08166 / 67 93 0
Telefax: 08166 / 67 93 33

E-Mail: gemeinde@allershausen.de

Parteiverkehr
Mo - Fr:    8.00 - 12.00 Uhr
Do:  14.00 - 17.00 Uhr

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin.

Einwohnermeldeamt

Zuständigkeiten

Pass- und Meldewesen


  • An-, Ab- und Ummeldung
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Auskunftssperren, Übermittlungssperren
  • Antrag auf Briefwahl
  • Antrag auf Auskunft aus dem Wählerverzeichnis für Wahlen
  • Beglaubigungen (Gemeinde)
  • eID-Karte für Personen aus dem EU- und EWR-Ausland
  • Führungszeugnis, polizeiliches
  • Fundsache
  • Kinderreisepass
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskünfte
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Steuer-ID-Nummer
  • Übermittlungssperren, Auskunftssperren
  • Unterkunftsverzeichnis
  • An- und Abmeldungen

    Wer umzieht muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anmelden. Eine Abmeldung bei Ihrem alten Wohnsitz ist nur dann nötig, wenn Sie in das Ausland verziehen.

    Was müssen Sie mitbringen?
    1. Datum des Einzuges in die neue Wohnung
    2. Ihre neue und alte Anschrift
    3. Bei Einzug in eine Mietwohnung die vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
    4. Ihre gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
    5. Personen, die sich weder auf Deutsch noch auf Englisch verständigen können, müssen sich von einem Dolmetscher begleiten lassen!


Gewerbe


  • Geschirrverleih
  • Gewerbezentralregister, Auszug
  • Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
  • Was wird bei einer Gewerbeanmeldung benötigt?

    Anmeldung einer Einzelfirma oder GbR:
    - Personalausweis der/des Gewerbetreibenden
    - Möglichst genaue Beschreibung der Tätigkeit
    - Betriebsbeginn
    - bei Ausländern aus nicht EU-Staaten die Aufenthaltserlaubnis
    - Handwerkskarte bei Anmeldung einer handwerklichen Tätigkeit
    Anmeldung einer GmbH, OHG oder andere Rechtsformen:
    - Personalausweis des Geschäftsführers und aller Gesellschafter
    - Handelsregistereintrag
    - Möglichst genaue Beschreibung der Tätigkeit
    - Betriebsbeginn
    - Bei Ausländern aus nicht EU-Staaten die Aufenthaltserlaubnis (auch von den Gesellschaftern)

    Bei Gewerbemeldungen die auf Adressen vorgenommen werden, die einen hohen Wechsel an Bewohnern aufweisen, behält sich die Gemeinde weitere Überprüfungen vor, bevor eine Gewerbeanmeldung aufgenommen wird.
    Je nach Art der Tätigkeit sind Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes notwendig! Die Bestätigung der Gemeinde über die Gewerbeanmeldung ersetzt keine dieser Genehmigungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freising, Gewerbeamt (Telefon: 08161 / 60 00).

    Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?

    - bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde
    - der Umfang der angemeldeten Tätigkeit wird verändert, es werden weitere Tätigkeiten ausgeübt, die bisher nicht in der Gewerbemeldung stehen oder es sind Tätigkeiten weggefallen.

    Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

    - bei Verlegung in eine andere Gemeinde.
    - bei Aufgabe der Tätigkeit.

Soziales


  • Grundsicherung
  • Parkausweis für Behinderte
  • Schwerbehindertenangelegenheiten