Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Winter steht vor der Tür, und wir möchten Sie daran erinnern, wie wichtig es ist, Gehwege sicher zu halten.
Wenn Sie an einer öffentlichen Straße wohnen, sind Sie dafür verantwortlich, die Gehwege neben Ihrem Grundstück frei von Schnee und Eis zu halten. Dies gilt an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihre Fahrzeuge nicht den Winterdienst behindern, wenn Sie sie auf gemeindlichen Straßen parken.
In einigen Teilen unserer Gemeinde wird der Winterdienst eingeschränkt, also seien Sie besonders aufmerksam.
Wenn Sie Streusalz für den Privatgebrauch benötigen, können Sie es zu den normalen Öffnungszeiten am Wertstoffhof Allershausen abholen.
Nähere Infos finden Sie in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der Gemeinde Allershausen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ordnungsamt Gemeinde Allershausen