Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten noch einmal ausdrücklich an die Vernunft aller Hundebesitzer appellieren, sich an die Hundeanleinverordnung (HAV) der Gemeinde Allershausen zu halten.
In letzter Zeit werden immer mehr Hunde auf den Gehwegen und Straßen nicht an der Leine geführt. Nach § 2 HAV sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet, große Hunde (§ 3 Abs. 3 HAV) und Kampfhunde (§ 3 Abs. 2 HAV) ständig an der Leine zu führen.
Des Weiteren möchten wir alle Hundebesitzer darum bitten, den hinterlassenen Hundekot auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen entsprechend in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ordnungsamt
Gemeinde Allershausen