Ortsumfahrung Allershausen

Verkehrsgutachten für Allershausen (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurz) - Zusammenfassung

In der Sitzung am 28.04.2015 (siehe Dateianlagen) stellte Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak die Ergebnisse der von ihm durchgeführten Verkehrsuntersuchungs-Analyse (siehe Dateianlagen) vor. Auf einen Nenner gebracht stellte er fest:

"Es ist höchste Zeit für eine Umfahrung von Allershausen mit Verlegung der Autobahnanschlussstelle. Das künftige Verkehrsaufkommen ist nur mit der geplanten Ortsumfahrung abwickelbar. In Bayern gibt es nur wenige (max. eine Hand voll) Ortsdurchfahrten mit einer vergleichbaren Verkehrsbelastung, wie sie Allershausen ertragen muss."

Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung besteht an der Autobahnanschlussstelle Allershausen bereits derzeit schon ein Fahrzeugaufkommen von 19.000 Fahrzeugen pro Tag. Die Freisinger Straße ist mit 8.000 Fahrzeugen belastet. Die Ampertalstraße wird von bis zu 10.000 Fahrzeugen am Tag befahren. An der Münchener Straße ist eine Zunahme von 3.000 Fahrzeugen zu verzeichnen. Aus Richtung Hohenkammer beträgt die Zunahme 2.400 Fahrzeuge und aus Richtung Ampertal 1.000 Fahrzeuge. Von Freising kommend ist keine Änderung in den letzten Jahren zu verzeichnen.

Die Westtangente Freising wird sich auch auf Allershausen negativ auswirken!

Prof. Kurzak geht davon aus, dass die Staatsstraße durch Allershausen als Abkürzung genutzt werden wird, was
eine Zunahme von mehreren tausend Fahrzeugen pro Tag erwarten lässt.

Für die Prognose 2030 ist von einer weiteren Zunahme des Verkehrs um mindestens 10 % auszugehen. Bei Fertigstellung der Westtangente Freising sind auf der Ortsdurchfahrt Allershausen ca. 2.000 Fahrzeuge mehr zu erwarten.

Obwohl der Schwerlastverkehr ist seit der Wirtschaftskrise 2008, auch durch verbesserte Logistik der Spediteure und Firmen, abgenommen hat, hat der Schwerlastverkehr aus dem Allershausener Gewerbegebiet stark zugenommen.

Zusammenfassung des Verkehrsgutachtens:

Die Belastung der Anschlussstelle Allershausen hat im Vergleich zu 2002 um 17 % bzw. 2.800 Kfz/Tag zugenommen

An der Rampe West ist dringend eine Einfädelspur erforderlich und trotz des geringen Abstandes zum Kreisverkehr sinnvoll und baulich möglich.

Mit der Belastung von 15.000 - 18.000 Kfz/Tag in der historisch gewachsenen Ortsdurchfahrt gehört Allershausen zu den besonders stark vom Durchgangsverkehr belasteten Gemeinden. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit sind in den Hauptverkehrszeiten bereits überschritten und ein sicherer Verkehrsablauf ist nicht mehr gewährleistet.

Nach den DTV-Ergebnissen ist das Verkehrsaufkommen auf der St 2054 Richtung Kirchdorf am nördlichen Ortsrand von Allershausen von 2000 bzw. 2005 stark zurückgegangen. Diese "amtlichen" Ergebnisse stehen in krassem Widerspruch zu den aktuellen Zählungen und Radarmessungen, die wesentlich höhere Verkehrsbelastungen ergeben haben.

In der OD Allershausen ist ein erheblicher Anstieg der Belastung festzustellen. Die vorhandene Situation ist aus Sicherheitsgründen absolut nicht mehr zu verantworten.

Durch die künftige Westumfahrung Freising wird die Belastung der St 2084 zunehmen, so dass eine Südumgehung von Allershausen dringendst erforderlich wird.

Durch die Südumgehung Allershausen geht die Belastung in der OD Allershausen (Münchener Straße) um rd. 5.000 Kfz/Tag bzw. 30 % zurück. Westlich der A 9 bzw. der Kreisstraße FS 6 liegt die Entlastungswirkung bei über 50 %.

Die Entlastung von Allershausen durch die Südumgehung in Zusammenhang mit der Ostumgehung ist erheblich. Die Belastung der OD Münchener Straße geht nochmals um 20 % zurück. Beim Schwerverkehr ergibt sich eine Entlastung um rd. 70 %.

Das Kurzak-Gutachten nahm 1. Bürgermeister Popp zum Anlass, beim Staatlichen Bauamt Freising als zuständigem Straßenbaulastträger für die Staatsstraße 2084 mit Schreiben vom 08.05.2015 (siehe Dateianlagen) einen erneuten Antrag auf Realisierung einer Ortsumfahrung von Allershausen zu stellen.

Zur Erinnerung: Nach 10-jähriger Planung ist das Projekt "Ortsumfahrung Allershausen"(siehe Dateianlagen), für alle Beteiligten unverständlich, im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in die Dringlichkeitsstufe 2 mit Planungshorizont nach 2025 zurück gestuft worden.

1. Bürgermeister Popp beantragte daher erneut, die Planungen und den Bau einer Südumfahrung sowie im weiteren Verlauf eine Ortsumfahrung von Allershausen mit Nachdruck voranzutreiben und die entsprechenden finanziellen Mittel dazu ohne weitere Verzögerung bereit zu stellen.

In seiner Begründung heißt es u.a.

"Durch den bereits erfolgten leistungssteigernden Ausbau der Autobahn A9 hat der Zielverkehr zu den Anschlussstellen übermäßig zugenommen und der für 2016 geplante weitere Ausbau der Standstreifenfreigabe wird zu einer weiteren Steigerung führen. Diese sehr starke Belastung hat enorme negative Auswirkungen für Anlieger und Bevölkerung und wird mit einer künftigen Westumfahrung von Freising noch überproportional zunehmen!

Eine Entlastung von Allershausen ist grundsätzlich nur mit einer Südumfahrung sinnvoll, die in einer zweiten Stufe dann mit einer Ostumfahrung ergänzt werden sollte! Die Realisierung der Südumfahrung mit Verlegung der Anschlussstelle ist zur Entlastung der hochbelasteten Ortsdurchfahrt von Allershausen dringend geboten, um hier wieder verträgliche Verkehrsverhältnisse und eine ausreichende Verkehrssicherheit sowie lebenswerte und gesunde Wohnverhältnisse herstellen zu können!"

Der Antrag ging u.a. auch an Staatsminister Joachim Hermann sowie an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten mit der Bitte, die berechtigten Forderungen der Gemeinde Allershausen zu unterstützen.

Bei der Trassenführung keine Einigkeit mit Gemeinde Kranzberg

Die Gemeinde Allershausen favorisiert bei einer Realisierung einer Südumfahrung wie bereits 2008 festgelegt, die sog. "Waldrandtrasse". Dies unterstrich der Gemeinderat auch in der Sitzung am 09.06.2015 mit großer Mehrheit. Die Gemeinde Kranzberg hingegen hält an ihrer Meinung fest und bevorzugt die Variante S1c-modif (siehe Dateianlagen). Diese Variante führt allerdings auf einer Länge von ca. 350 m durch vom europäischen Recht besonders geschütztes FFH-Gebiet.

In den nächsten Wochen wird es nun darum gehen, Einigkeit der beiden Gemeinden in Punkto Trassenführung in Abstimmung mit den beteiligten Behörden zu erzielen. Dies ist letztlich auch Voraussetzung für eine evtl. weitere Planung durch die Oberste Baubehörde bzw. das Staatliche Bauamt.

Dateianlagen:

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