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Mittagsbetreuung - Ausführliche Informationen

 

MITTAGSBETREUUNG

an der
Grundschule Allershausen                      

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Die Mittagsbetreuung an der Grundschule ist eine freiwillige Einrichtung der Gemeinde Allershausen, die in enger Zusammenarbeit von Gemeinde und Schule geführt wird. Die Mittagsbetreuung bietet den Schüler*innen der Grundschule Allershausen die Möglichkeit, nach dem Unterricht beaufsichtigt im Schulgebäude zu verweilen. Vorrangiges Ziel ist es, Betreuungsengpässe bei Kindern berufstätiger Eltern zu vermeiden, d.h. Grundschulkinder sollen nach Unterrichtsschluss nicht sich selbst überlassen bleiben.

Die Mittagsbetreuung wird bis 14.00 Uhr und als verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr (NEU ab 09/2024:  Freitag 14:30 Uhr) angeboten. Es besteht die Möglichkeit auf einen halben Platz, die Anzahl dieser Plätze ist jedoch begrenzt. Ein Anspruch auf einen Platz, auf pädagogische Betreuung oder Hausaufgabenbetreuung besteht nicht.

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Schüler*innen aus der Gemeinde Allershausen, die die Grundschule Allershausen besuchen. Aufnahme und Gruppengröße richten sich auch nach dem vorhandenen Personal. Bei Härtefällen ist auch eine zeitlich begrenzte Aufnahme möglich, die Verweildauer sollte aber mindestens 4 Wochen betragen.

Bild Seil und Ballspiele  Gruppenraum II

Gruppenraum I .                                                                     Gruppenraum II

An- und Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular und möglichst für ein ganzes Schuljahr (Bei Erstklässlern wenn möglich bereits bei der Schuleinschreibung). Die Anmeldung ist erst nach der schriftlichen Bestätigung der Gemeinde verbindlich.
In Ausnahmefällen können Schüler während des laufenden Schuljahres aufgenommen oder abgemeldet werden.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Mittagsbetreuung ist nur aus zwingenden Gründen möglich und muss schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende erfolgen.

Bitte beachten:
Die Anmeldung zur Mittagsbetreuung erfolgt für jedes Schuljahr neu, d.h. auch bereits angemeldete Schüler müssen jedes Schuljahr erneut bestätigt werden.

Beiträge
Für die Mittagsbetreuung wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Derzeit

Ganzer Platz:
50,00 € für die kurze Gruppe bis 14.00 Uhr und
75,00 € für die lange Gruppe bis 15.30 Uhr (ab 09/2024 Freitag bis 14:30 Uhr)

Halber Platz (begrenzte Anzahl, max. 2 fixe Tage/Woche siehe unten):
30,00 für die kurze Gruppe bis 14.00 Uhr und
40,00 für die lange Gruppe bis 15:30 Uhr (ab 09/2024 Freitag bis 14:30 Uhr)

Der Beitrag ist unbeachtet der Ferienzeit für 11 Monate (ohne August) des Schuljahres zu entrichten. Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes muss der Beitrag zur Deckung der festen Personalkosten weiterhin geleistet werden. Der Beitrag wird jeweils zum Monatsbeginn per Bankeinzugsverfahren abgebucht.
Die Kinder können die Mittagsbetreuung auch nur an bestimmten (von den Eltern festgelegten) Wochentagen besuchen, davon unabhängig wird jedoch der Monatsbeitrag fällig.
Die Gemeinde behält sich eine Anpassung der Beiträge vor.

Information zu den Plätzen
Ganzer Platz
- kurze Gruppe bis 14 Uhr oder lange Gruppe bis 15:30 Uhr – Freitag nur bis 14:30 Uhr
- Wochentage sind flexibel wählbar, werden aber aus organisatorischen Gründen abgefragt
- Ein Wechsel der Wochentage während des Schuljahres ist prinzipiell möglich.
(Nach vorheriger Rücksprache mit den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung)

Halber Platz
- 1, max. 2 Tage / Woche
- kurze Gruppe bis 14 Uhr oder lange Gruppe bis 15:30 Uhr – Freitag nur bis 14:30 Uhr
- Der/die Wochentage müssen bei der Anmeldung für das ganze Schuljahr festgelegt werden
- Es besteht kein Anspruch auf Flexibilität.
- Ein Wechsel der Wochentage während des Schuljahres ist normalerweise nicht möglich
- Die Anzahl der halben Plätze ist begrenzt

Öffnungszeiten/Organisatorisches 
• Die Mittagsbetreuung beginnt nach der zweiten Pause um 11.30 Uhr und endet um 14.00 Uhr bzw. um 15.30 Uhr (NEU ab 09/2024: Freitag 14:30 Uhr)
• Die Kinder müssen an allen Tagen pünktlich am Ende der jeweiligen Betreuungszeit abgeholt werden.
• Wird ein Kind von einer fremden Person (nicht Erziehungsberechtigt/-e) abgeholt, darf es alleine oder mit einem Klassenkameraden nach Hause gehen, so bedarf dies zwingend ei-ner schriftlichen Mitteilung an die Mittagsbetreuung.
• Darf das Kind ausnahmsweise schon direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause, muss dem Betreuungsteam eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigte/-n vorliegen.
• Die Mittagsbetreuung findet in der Regel an allen Schultagen statt.
• Geschlossen ist in den Ferien, den Feiertagen und am Tag des Betriebsausfluges
(Dieser Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben).
• Bei Sportfest, „Hitzefrei“ oder Wandertag: Die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. 15.30 Uhr findet statt (nach offiziellem Unterrichtsschluss).
• Eine Beförderungspflicht/ein Beförderungsanspruch (Schulbus) nach Ende der Mittagsbe-treuung besteht grundsätzlich nicht.
• Am letzten Schultag vor den Sommerferien endet die Betreuung für alle Gruppen um 14:00 Uhr !

Hausaufgabenbetreuung
Unter Hausaufgabenbetreuung ist zu verstehen, dass den Kindern in erster Linie der Rahmen (eigener, ruhiger Raum) zur selbständigen Erledigung ihrer Hausaufgaben zur Verfügung gestellt wird.

Hausaufgabenraum Gruppe I
Hausaufgabenraum Gruppe I der Mittagsbetreuung

Die Kinder werden bei den Hausaufgaben regelmäßig beaufsichtigt und unterstützt insoweit, dass - falls notwendig - Hilfestellung zur eigenständigen Bearbeitung der Hausaufgaben gegeben wird.
Die Hausaufgabenbetreuung kann nicht im Sinne einer Nachhilfe bzw. eines individuellen Förderangebots verstanden werden.
Die Kontrolle der Quantität und Qualität der erstellten Hausaufgaben obliegt weiterhin den Eltern bzw. der Lehrkraft.

Mittagsverpflegung
In der MENSA der Schule gibt es die Möglichkeit zur Teilnahme am Mittagessen.
Gekocht wird täglich frisch. Ein Essen kostet 4,50 €. Die Gemeinde behält sich eine Anpassung des Beitrages vor.
Die Bezahlung erfolgt durch Abbuchung (jeweils am Monatsende) nach ausgefülltem Speiseplan. Die bestellten Mahlzeiten werden am entsprechenden Tag abgezeichnet.
Falls Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnehmen soll, bitten wir um Erteilung einer separaten Einzugsermächtigung, falls noch nicht vorliegend. Bitte fordern Sie diese per mail bei Frau Lingnau an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Speiseplan hängt etwa zwei Wochen im Voraus in der Mensa aus. Mit dem ausgefüllten Speiseplan für die übernächste Woche meldet man sich verbindlich zum Essen an (auch einzel-ne Tage) – einfach in der Mensa abgeben.
Damit unsere Köchinnen zuverlässig einkaufen und planen können, bitte bei Krankheit das be-stellte Essen bis spätestens 10:00 Uhr in der Mensa (08166-9928991) telefonisch abbestellen, da dieses sonst berechnet wird.

Garten
Auf vielfachen Elternwunsch wurde für die Mittagsbetreuung Allershausen ein eigener und mit einem zusätzlichen Zaun auch nach „draußen“ abgesicherter Zugang zum Schulgarten geschaffen, was grundsätzlich eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Kinder bedeutet.
Natürlich kann für manche – z.B. für die Allergiker – der Aufenthalt im Freien u.U. auch Nachteile mit sich bringen, daher liegt die Entscheidung darüber bei Ihnen als Erziehungsberechtigten. Falls Sie einer Gartennutzung Ihres Kindes nicht zustimmen, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Bereich des Schulgartens einen kleinen, flachen Teich gibt. Der Zugang zu diesem ist grundsätzlich nicht gestattet! Nur nach Nachfrage und mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreuungspersonals können die Kinder zum Teich gehen.
Ebenso wird vorausgesetzt, dass die Regeln, die für den Garten gelten, genauso eingehalten werden, wie im Innenbereich der Mittagsbetreuung. Bitte besprechen Sie das mit Ihrem Kind.
Mittagsbetreuung Garten

Abwesenheit/Krankheit
Bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung sind die Eltern verpflichtet, einer Betreuungsperson rechtzeitig Nachricht zu geben.
Sollten die Betreuungspersonen aus schwerwiegenden Gründen ausfallen und kein Ersatz gefunden werden, erklären sich die Eltern damit einverstanden, kurzfristig auf die Mittagsbetreuung zu verzichten.

Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfall, Streik, Aussperrung, usw.
Soweit der Träger der Mittagsbetreuung in Folge Höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit.
Der Träger hat in diesem Fall über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls der Betreuung, falls abzusehen, zu informieren. Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.
Wenn es dem Träger der Einrichtung durch das Ereignis der Höheren Gewalt unmöglich ist, die Betreuungsleistung zu erbringen, behält sich der Träger vor, den Beitrag einzuziehen oder von der Pflicht zur Zahlung des Beitrages abzusehen.

Versicherung
Die Kinder sind über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) für die Dauer der Mittagsbetreuung versichert. Für Schäden, die während der Mittagsbetreuung durch das Kind verursacht werden, haften die Eltern.

Ausschluss
Der zeitgleich mit der Mittagsbetreuung stattfindende Schulunterricht der höheren Klassen darf durch die Mittagsbetreuung nicht gestört werden. Die Kinder müssen deshalb den Anordnungen der Betreuungsperson unbedingt Folge leisten. Sie sollten im eigenen Interesse auch von ihren Eltern zu entsprechendem Verhalten angehalten werden. Sollte ein Kind dennoch mehrmals gegen Anweisungen verstoßen, kann es von der Mittagsbetreuung ausgeschlossen werden.
Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn ein Kind sich oder andere wiederholt gefährdet. Ein weiterer Grund für einen Ausschluss besteht, wenn die Eltern die Gebühren nicht entrichten. Der Träger hat dabei eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten.

Verwaltung / Kontakt
Gemeinde Allershausen
Frau Lingnau Tel. : 08166/6793-22
Fax : 08166/6793-34
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefonnummer der Mittagsbetreuung:
08166-9928-996 (Gruppe I)
08166-0028-976 (Gruppe II)

Grund- und Mittelschule Allershausen, Tel. 08166/99289-0 (Sekretariat)

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