Breitbandversorgung
Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Zweites Verfahren
Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung
Veröffentlicht am 03.09.2015
Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Veröffentlicht am 03.09.2015
Modul 3: Markterkundung Ergebnis
Veröffentlicht am 14.11.2016
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Veröffentlicht am 14.11.2016
Modul 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung
Veröffentlicht am 31.05.2017
Modul 7: Bestätigung Kooperationsvertrag
Veröffentlicht am 31.05.2017
Erstes Verfahren
Modul 7: Kooperationsvertrag
Veröffentlicht am 20.04.2016
Modul 6: Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau in Allershausen
Veröffentlicht am 24.06.2015
Die Gemeinde Allershausen hat am 13.05.2015 den Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau für das Gewerbegebiet "Kesselbodenstraße" und das Erschließungsgebiet "Reckmühle" erhalten.
Zuwendungsbescheid Gewerbegebiet "Kesselbodenstraße" & Erschließungsgebiet "Reckmühle"
Modul 5: Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Veröffentlicht am 07.11.2014
Modul 4: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Veröffentlicht am 21.02.2014
Bekanntmachung der Ergebnisse der Ist- und Bedarfsermittlung
Veröffentlicht am 10.02.2014
Bekanntmachung der Ergebnisse der Markterkundung
Veröffentlicht am 21.01.2014
Bedarfsabfragen
Beginn der Bedarfsabfrage: Die Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Veröffentlicht am 15.05.2013
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.
Die Gemeinde Allershausen hat 1 Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Die Gemeinde Allershausen will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen.
Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.
Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet (Kumulationsgebieten) der Gemeinde Allershausen ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 27. Juni 2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Zusätzlich erhalten die Unternehmen in dem Erschließungsgebiet die Dokumente in Papierform zugestellt.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei
Herrn Manfred Bosch,
Telefon: 08166 / 67 93 12
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rupert Popp
1. Bürgermeister