Gemeindemobil Allershausen

Kostenlos für Allershausener Vereine, Verbände und Organisationen

Die Gemeinde verleiht an örtliche Vereine, Verbände und Organisationen ihr Gemeindemobil. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Peugeot Boxer Bus mit insgesamt neun Sitzplätzen (einschließlich Fahrer!).

Bitte lesen Sie die Nutzungs- und Reservierungsbedingungen. Bei weiteren Fragen und Reservierung wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner/innen.
Wichtig: Führerschein bei Abholung nicht vergessen!


Richtlinien für die Benutzung des Gemeindemobils der Gemeinde Allershausen
(Stand 25.09.2020)

1. Das Gemeindemobil wird den örtlichen Vereinen und Organisationen zur kostenlosen Benutzung höchstens für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Tagen, ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen bis zu 8 Tagen zur Verfügung gestellt.

2. Die Benutzungszeiten sind bei der Gemeindeverwaltung rechtzeitig, frühestens vier Wochen, vor dem Benutzungstermin anzumelden. Bei mehreren Anmeldungen für denselben Tag gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Hierbei haben aber gemeindliche Einrichtungen immer Vorrang. Jeder Verein kann immer nur eine Anmeldung für die Nutzung des Gemeindemobils abgeben. Ist dieser Termin erfüllt, kann die nächste Reservierung vorgenommen werden.

3. Das Gemeindemobil kann am Rathaus bzw. am Bauhof nach entsprechender Terminvereinbarung abgeholt werden. Bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs ist ein Benutzerschein auszufüllen. Dieser ist im Fahrzeug mitzuführen.

4. Das Gemeindemobil ist spätestens am nächsten Werktag nach Beendigung des Benutzungszwecks an die Gemeinde in gereinigtem Zustand (Innenraum) und gewaschen sowie vollgetankt zurückzugeben werden. Für die Übergabe und Abnahme ist grundsätzlich der Bauhof zuständig; Vereinbarung erfolgt jeweils bei Abholung des Fahrzeuges. Der übernehmende Fahrer, bzw. Verein ist für den Zustand des Fahrzeuges haftbar. Fals das Fahrzeug im beschädigten Zustand (ohne Wissen) übernommen wird, ist der letzter Nutzer dafür verantwortlich!

5. Von jedem Benutzer des Gemeindemobils ist das Fahrtenbuch jeweils vollständig auszufüllen. Das Fahrzeug darf nur mit dem Kfz.-Schein ausgewiesenen Personenzahl besetzt werden (Fahrer und 8 weitere Personen). Der Benutzer bzw. Fahrer ist dafür verantwortlich, dass die Rückhalteeinrichtungen benutzt werden und für Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm Körpergröße Kindersitze vorhanden sind (§ 21 STVO).

6. Das Gemeindemobil ist vom Benutzer bzw. Fahrer und Mitfahrern pfleglich zu behandeln. Im Fahrzeug ist das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken untersagt.

7. Der Benutzer darf nur zuverlässige und geeignete Fahrer einsetzen. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, Klasse B sein, wobei die Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2a STVG) abgelaufen sein muss. Der Führerschein ist bei Fahrzeugabholung vorzuzeigen. Für den Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot. Der Fahrer haftet für von ihm begangene Verkehrsverstöße. Der Benutzer/Fahrer meldet auf dem Benutzerschein bei Rückgabe technische Defekte am Fahrzeug und etwaige Unfallschäden.

8. Der Fahrer/Ausleiher haftet unbegrenzt, wenn Schäden durch ihn grob fahrlässig oder vorsätzlich (auch infolge Trunkenheit) verursacht werden. In jedem Fall sind Eigenschäden am Fahrzeug bis zur Höhe von 350,00 € zu ersetzen (=Höhe der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung). Wird die Gemeinde Allershausen infolge eines vom Benutzer/Ausleiher verursachten Unfalls in der Haftpflichtversicherung und/oder Vollkaskoversicherung in der Schadenfreiheitsklasse höher gestuft, sind vom Benutzer/Ausleiher auch diese Mehrkosten in der Kfz.-Versicherung zu übernehmen. Der Benutzer/Ausleiher erklärt mit seiner Unterschrift die Annahme dieser Haftungsregelung. Auf das Recht der Einrede wird ausdrücklich verzichtet.